Der Ehrenrat wacht satzungsgemäß über die Einhaltung der Berufsordnung. Er kann zur Schlichtung verbandsinterner Streitigkeiten sowie dann angerufen werden, wenn der Bundesvorstand einen Antrag auf Aufnahme als ordentliches oder außerordentliches Mitglied abgelehnt hat.
Der Ehrenrat besteht aus fünf Mitgliedern, welche alle vier Jahre von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Bundesvorstands gewählt werden. Er tritt mindestens einmal jährlich in zeitlichem Zusammenhang mit der ordentlichen Mitgliederversammlung des BVMS zusammen.
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Ehrenrats sind in der jeweils gültigen Fassung der Ehrenratsordnung aufgeführt. Die Ehrenratsordnung kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.