Berlin. Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, einige Lockerungen für geimpfte Personen auf den Weg zu bringen. Eine entsprechende Verordnung hat sie dem Bundestag am Mittwoch (5.5.2021) zur Abstimmung vorgelegt.
Negativer Corona-Test entfällt
Mit der Verordnung sollen Erleichterungen, die bisher nur für negativ auf das Corona-Virus Geteste galten, auch auf geimpfte Personen sowie genesene Personen ausgedehnt werden. Will heißen, dass für geimpfte und genesene Personen ein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung beispielsweise zum Friseur entfällt. Außerdem sieht die Verordnung für geimpfte und genesene Personen Erleichterungen respektive Ausnahmen bei dem Kontaktbeschränkungen, der Ausgangssperre, bei Reisebeschränkungen sowie von Quarantänepflichten vor.
Restrisiko der Übertragung nur noch gering
Als Grund für den Entscheid zu diesen Erleichterungen gibt die Regierung an, dass aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse hinreichend belegt sei, dass „geimpfte Personen und genesene Personen auch für andere nicht (mehr) ansteckend sind oder das Restrisiko einer Weiterübertragung ganz erheblich, auf ein auch in anderen Zusammenhängen toleriertes Maß gemindert ist.“ Daher müsse für diese Personengruppen im gebotenen Umfang Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. Es handele sich insofern nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe.
Quelle: hib