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Statistisches Bundesamt übernimmt Bewacherregister

11 Mai

Statistisches Bundesamt übernimmt Bewacherregister

Berlin. Das Statistische Bundesamt soll neue Registerbehörde des Bewacherregisters (BWR) werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Übergang des Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf das Statistische Bundesamt“ (20/993) hervor, dem der Ausschuss für Inneres und Heimat am Mittwochvormittag (11.5.2022) gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der AfD-Fraktion zustimmte. Die Vorlage steht am Donnerstag (12.5.2022) zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Schritt wurde wegen Zuständigkeitswechsel nötig 

Dieser Schritt ist nur konsequent, da das BWR bislang beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), also bei einer Behörde, die zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gehört, angesiedelt war, während das Statistische Bundesamt zum Geschäftsbereich des Innenministeriums gehört. 

„Mit Verwaltungsvereinbarung vom 8. Juni 2020 ist die ministerielle Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom BMWK auf das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übertragen worden“, heißt es in der Vorlage dazu. Die Aufgabe der Registerbehörde sei daher wegen des Sachzusammenhangs zur ministeriellen Zuständigkeit in den Geschäftsbereich des BMI zu übertragen.

Rechtliche Voraussetzungen für den Wechsel schaffen

Neue Registerbehörde für das Bewacherregister soll daher das Statistische Bundesamt als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des BMI werden. Ziel des Gesetzentwurfs ist es den Angaben zufolge, die rechtlichen Voraussetzungen für den Wechsel der Registerbehörde und die damit einhergehende Übermittlung des Datenbestands des Bewacherregisters zu schaffen.