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mittelständischer 
Sicherheitsunternehmen e.V.

 

 
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Immer mehr Tarifverträge allgemeinverbindlich

Frankfurt. Peu a peu werden immer mehr Tarifverträge für Sicherheitsdienstleistungen in den einzelnen Bundesländern für allgemeinverbindlich erklärt. So sind inzwischen in zehn der 16 Bundesländern die Tarifkommissionen mit ihren Anträgen durchgekommen. Ganz aktuell ist die Allgemeinverbindlichkeit für Nordrhein-Westfalen im Bundesanzeiger veröffentlicht worden (9.5.). Neben NRW haben folgende Bundesländer die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge für Sicherheitsdienstleistungen erklärt: Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen.

 

Aller Voraussicht nach werden über kurz oder lang aber auch die restlichen Bundesländer nachziehen. Denn sowohl in Bremen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Rheinland-Pfalz als auch in Hamburg haben die Tarifkommissionen entsprechende Anträge gestellt. Wann die dortigen Landesarbeitsministerien über diese Anträge entscheiden, kann zum jetzigen Zeitpunkt aber nur spekuliert werden.

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Veröffentlichung

Do, 11. Mai 2023

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