Gütesiegel
Das BVMS-Gütesiegel
Der Bundesverband mittelständischer Sicherheitsunternehmen (BVMS) vergibt auf Antrag ein Gütesiegel an Sicherheitsunternehmen und Sicherheitsschulen, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Einige Eckpunkte zum Siegel finden Sie nachfolgend. Weitergehende Informationen zum Gütesiegel werden erhalten Sie über die Geschäftsstelle.
Grundregeln:
- Überprüfung gemäß BVMS-Ordnung „Gütesiegel“
- 3-jährige Gültigkeitsdauer
- jährliches Überwachungsaudit durch CO-Begutachter
- Re-Begutachtung mit KVP
- Bekanntgabe auf der Homepage
- Freigabe des Siegels für das Geschäftspapier
Die 7 Schritte zum Gütesiegel:
- Anfrage/Antrag an den BVMS
- Klärung der Voraussetzungen für die Beratung/Begutachtung
- Vereinbarung
- Bestandsaufnahme/Beratungsphase
- Begutachtung und Dokumentation (Stufe 1 + Stufe 2 vor Ort)
- Bericht über Begutachtung
- Bescheinigung (Erteilung/Vergabe: Entscheidung durch BVMS Vorstand)
Sie haben Fragen oder Anregungen zum geplanten Gütesiegel?
Der BVMS freut sich über den Dialog mit Ihnen. Nehmen Sie Kontakt zu unserem Fachausschuß „Gütesiegel“ auf!