Bundesverband 
mittelständischer 
Sicherheitsunternehmen e.V.

 

 
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Der Ehrenrat des BVMS stellt sich vor

Der Ehrenrat wacht satzungsgemäß über die Einhaltung der Berufsordnung. Er kann zur Schlichtung verbandsinterner Streitigkeiten sowie dann angerufen werden, wenn der Bundesvorstand einen Antrag auf Aufnahme als ordentliches oder außerordentliches Mitglied abgelehnt hat.

 

Der Ehrenrat besteht aus fünf Mitgliedern, welche alle vier Jahre von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Bundesvorstands gewählt werden. Er tritt mindestens einmal jährlich in zeitlichem Zusammenhang mit der ordentlichen Mitgliederversammlung des BVMS zusammen.

 

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Ehrenrats sind in der jeweils gültigen Fassung der Ehrenratsordnung aufgeführt. Die Ehrenratsordnung kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.

Bernhard Kron

Mitglied des Ehrenrats 

Bernhard Kron

Inhaber von KOWADI, Koblenz

 

 

Matthias Dreiucker

Mitglied des Ehrenrats 

Matthias Dreiucker

Inhaber von DSD Dreiucker, Sicherheit und Dienstleistung, Neuenkirchen

 

Thomas Ruf

Mitglied des Ehrenrats

Thomas Ruf

Inhaber von RS Sicherheitsdienst & Dienstleistungen e.K., Maselheim

 

Klaus Bouillon

Mitglied des Ehrenrats

Klaus Bouillon

Inhaber der A&B GmbH, Dortmund

 

 

Michael Kulig

Mitglied des Ehrenrats

Michael Kulig

Geschäftsführer der COREDINATE GmbH, Uffenheim