Der Ehrenrat des BVMS stellt sich vor
Der Ehrenrat wacht satzungsgemäß über die Einhaltung der Berufsordnung. Er kann zur Schlichtung verbandsinterner Streitigkeiten sowie dann angerufen werden, wenn der Bundesvorstand einen Antrag auf Aufnahme als ordentliches oder außerordentliches Mitglied abgelehnt hat.
Der Ehrenrat besteht aus fünf Mitgliedern, welche alle vier Jahre von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Bundesvorstands gewählt werden. Er tritt mindestens einmal jährlich in zeitlichem Zusammenhang mit der ordentlichen Mitgliederversammlung des BVMS zusammen.
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Ehrenrats sind in der jeweils gültigen Fassung der Ehrenratsordnung aufgeführt. Die Ehrenratsordnung kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.
Mitglied des Ehrenrats
Bernhard Kron
Inhaber von KOWADI, Koblenz
Mitglied des Ehrenrats
Matthias Dreiucker
Inhaber von DSD Dreiucker, Sicherheit und Dienstleistung, Neuenkirchen
Mitglied des Ehrenrats
Thomas Ruf
Inhaber von RS Sicherheitsdienst & Dienstleistungen e.K., Maselheim
Mitglied des Ehrenrats
Klaus Bouillon
Inhaber der A&B GmbH, Dortmund
Mitglied des Ehrenrats
Michael Kulig
Geschäftsführer der COREDINATE GmbH, Uffenheim