BERLIN/DORTMUND. Mit dem Zuständigkeitswechsel der privaten Sicherheitsbranche vom Wirtschafts- zum Innenministerium (BMI) am 1. Juli 2020 ist ein erster Schritt der Umsetzung einer Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD getan. Dieser erste Schritt war zwar wichtig, kann aber dennoch nur eine Zwischenetappe auf dem Wege zu insgesamt besseren Arbeitsbedingungen für die Branche sein. Das ist allen Protagonisten bewusst.
Drei Workshops zur Vorbereitung des SDLG
Nun steht der nächste Schritt bevor: Drei Workshops mit relevanten Playern aus der Branche, Politik und Wissenschaft sollen die Umsetzung des geplanten Sicherheitsdienstleistungsgesetzes (SDLG) vorbereiten. Die drei Workshops werden Anfang Dezember stattfinden und folgende Themen zum Inhalt haben:
Anwendungsbereich des neuen Gesetzes und Änderungsbedarfe im Bewachungsrecht (Workshop 1): Diskutiert wird die Frage, ob und um welche Tätigkeiten der bisherige Anwendungsbereich von § 34a GewO ausgeweitet werden sollte, z.B. durch Erfassung der sogenannten lnhouse-Bewachung, Erweiterung auf bisher nicht unter das Bewachungsrecht fallende Dienstleistungen. Soll der Begriff „Bewachungsgewerbe“ beibehalten werden? Wo bestehen in der Praxis Sicherheitslücken, die eine rechtliche Regelung erforderlich machen? Sind Regelungen für öffentliche Ausschreibungen von Bewachungsaufträgen erforderlich?
Qualifikationen von Gewerbetreibenden und Wachpersonen, insbesondere Aus- und Fortbildung (Workshop 2): Diskutiert wird, welche Änderungen an den Qualifikationsanforderungen erforderlich sind. Wird das geltende Regime der Sachkunde und Unterrichtungsnachweise den Anforderungen an die Qualifikation noch gerecht? Welche Alternativen gibt es? Welche anderen Nachweise/Ausbildungen sind zu fordern? Welche Tätigkeit erfordert welche Qualifikation? Finden Gewerbetreibende bei einer Verschärfung der Regelungen noch genügend qualifiziertes Personal?
Sicherheit durch Zuverlässigkeitsüberprüfungen (Workshop 3): Derzeit gelten je nach Tätigkeit unterschiedliche Regelungen für das Verfahren der Zuverlässigkeitsüberprüfung. Welche Verfahrenserleichterungen und Vereinheitlichungen von Zuverlässigkeitsüberprüfungen sind möglich? Welche Abstufungen der Zuverlässigkeitsüberprüfungen sind zwischen Tätigkeitsgruppen mit vergleichbarer Intensität möglich? Welche Informationen sind im Rahmen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung einzuholen? Wo können sicherheitsrelevante Erkenntnisse gewonnen werden?
BVMS beteiligt sich an der Ausgestaltung des SDLG
Laut eines BMI-Sprechers werden an diesem Verfahren sowohl Unternehmen als auch Wissenschaftler, aber auch Verbände beteiligt. „Die Beteiligung von Verbänden an der Vorbereitung von Gesetzesvorlagen der Bundesregierung ist dabei gängige Praxis“, so der Ministeriumssprecher und folge § 47 Abs. 3 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO).
Selbstverständlich wird sich auch der BVMS an der Ausgestaltung des SDLG beteiligen. Mit den Präsidiumsmitgliedern, Klaus Bouillon, Jörg Zitzmann und Michael Wronker sollen drei erfahrene Branchenkenner die Interessen der mittelständischen Sicherheitsunternehmen kompetent vertreten.
Auswirkungen von Corona
Wie in vielen anderen Bereichen hat die Coronapandemie auch Auswirkungen auf die Workshops zum Sicherheitsdienstleistungsgesetz. Zum einen sorgte sie für eine „deutliche Verzögerung“ (O-Ton Innenministerium) und zum anderen werden die Workshops nicht in Berlin als Präsenzveranstaltungen, sondern in digitaler Form durchgeführt. „Grundsätzlich ist es aber egal, in welcher Form die Workshops abgehalten werden, wichtig ist nur, dass sie überhaupt abgehalten werden und es somit voran geht“, betont BVMS-Präsident Klaus Bouillon, schließlich verspreche sich die gesamte Branche einen echten Quantensprung vom neuen Gesetz.