Bundesverband 
mittelständischer 
Sicherheitsunternehmen e.V.

 

 
Der BVMS-Ritter | zur StartseiteLars Müller, Martin Braun, Michael Wronker, Dr. Christoph Dittmar, Michael Weiß | zur StartseitePräsident Lars Müller | zur Startseitebanner-ueberwachung | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Gütesiegel

BVMS Gütesiegel

Das BVMS-Gütesiegel

Der Bundesverband mittelständischer Sicherheitsunternehmen (BVMS) vergibt auf Antrag ein Gütesiegel an Sicherheitsunternehmen und Sicherheitsschulen, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.  Einige Eckpunkte zum Siegel finden Sie nachfolgend. Weitergehende Informationen zum Gütesiegel werden erhalten Sie über die Geschäftsstelle.

Grundregeln:

  • Überprüfung gemäß BVMS-Ordnung „Gütesiegel“
  • 3-jährige Gültigkeitsdauer
  • jährliches Überwachungsaudit durch CO-Begutachter
  • Re-Begutachtung mit KVP
  • Bekanntgabe auf der Homepage
  • Freigabe des Siegels für das Geschäftspapier

Die 7 Schritte zum Gütesiegel:

  1. Anfrage/Antrag an den BVMS
  2. Klärung der Voraussetzungen für die Beratung/Begutachtung
  3. Vereinbarung
  4. Bestandsaufnahme/Beratungsphase
  5. Begutachtung und Dokumentation (Stufe 1 + Stufe 2 vor Ort)
  6. Bericht über Begutachtung
  7. Bescheinigung (Erteilung/Vergabe: Entscheidung durch BVMS Vorstand)

 

Sie haben Fragen oder Anregungen zum geplanten Gütesiegel?
Der BVMS freut sich über den Dialog mit Ihnen. Nehmen Sie Kontakt zu unserem Fachausschuß „Gütesiegel“ auf!