Bundesverband 
mittelständischer 
Sicherheitsunternehmen e.V.

 

 
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Beitragsordnung

Ihre Beiträge im BVMS

Ihre Beiträge sind eine der wichtigsten Einnahmequellen unseres gemeinnützigen Verbandes und werden durch die Organe des Verbandes sinnvoll eingesetzt. Investitionen in einen Messestand auf der Security Messe Essen oder Mitgliederwerbung und Pressearbeit werden so erst ermöglicht und dafür möchten wir Ihnen danken.

 

Für eine Mitgliedschaft im BVMS werden folgende Beiträge erhoben:

 

1.Antragsgebühr

1.1 Die Antragsgebühr beträgt einmalig 150,00 €.

 

2.Mitgliedsbeitrag

2.1 Der Mitgliedsbeitrag richtet sich bei ordentlichen Mitgliedern nach Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen. Bei der Feststellung sind Vollzeitbeschäftigte mit einem Wert von 1, Teilzeitbeschäftigte mit einem Wert von 0,75 und geringfügig Beschäftigte mit einem Wert von 0,5 zu berücksichtigen.

2.2 Jedes Mitglied muss für die Berechnung des Mitgliedsbeitrages im Januar des Jahres ein vom BVMS zur Verfügung gestelltes Formblatt ausfüllen, aus dem die durchschnittliche Beschäftigungsanzahl, unterteilt in Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte des vorangegangenen Jahres hervorgeht.

2.3 Wird dieses Formblatt trotz vorheriger zweimaliger Erinnerung – jeweils am 5. November und 5. Dezember des laufenden Jahres – nicht bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres eingereicht, so wird das Mitgliedsunternehmen ohne weitere Mahnung zwei Beitragsgruppen höher eingestuft.

2.4 der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:

  • bis zu einem Wert von 10 Beschäftigte      299,00 €

  • bis zu einem Wert von 20 Beschäftigte     349,00 €

  • bis zu einem Wert von 50Beschäftigte      449,00 €

  • bis zu einem Wert von 100 Beschäftigte   549,00 €

  • bis zu einem Wert von 500 Beschäftigte   799,00 €

  • über einen Wert von 500 Beschäftigte      999,00 €

2.5 der jährliche Mitgliedsbeitrag für außerordentliche Mitglieder und Unternehmen die geeignet sind dem BVMS bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen beträgt für Unternehmen und Einzelpersonen 750,00 €

2.6 Die Beitragsgebühr für Gründungsmitglieder richtet sich nach der untersten Beitragsgruppe und beträgt zur Zeit jährlich 299,00 €, unabhängig von der Anzahl der beschäftigten Personen

2.7 Der Mitgliedsbeitrag wird zum 15. März eines Jahres fällig. Bei Zahlungsverzug wird ein Säumniszuschlag in Höhe von 5% über den Basiszinssatz erhoben.

2.8 Wird trotz einer bestehenden Einzugsermächtigung der Beitrag zurückgebucht, so wird eine Bearbeitungsgebühr inklusive Bankgebühren von 10,00 € erhoben.

2.9 Bei Mitgliedern, die Ihre Mitgliedschaft erst im Laufe eines Jahres erwerben, wird der Jahresbeitrag anteilig berechnet. Als Bezugszeitraum ist das Datum der Antragstellung maßgeblich.

2.10 Der volle Jahresmitgliedsbeitrag ist auch für Mitglieder verbindlich, die im Laufe des Jahres ihre Mitgliedschaft verlieren.

 

3. Gültigkeit

3.1 Die Beitragsordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft