Bundesverband 
mittelständischer 
Sicherheitsunternehmen e.V.

 

 
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Aufnahmebedingungen

Folgende Voraussetzung sollten Sie erfüllen

 

Die Aufnahme in den Bundesverband mittelständischer Sicherheitsunternehmen (BVMS) ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

 

Mitglieder des BVMS können natürliche Personen oder juristische Personen werden, die Tätigkeiten in Form von Dienstleistungen im Bereich des Sicherheitsgewerbes erbringen und folgende Kriterien erfüllen:

  • Verpflichtung, den Vereinszweck zu wahren und die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung anzuerkennen
  • Verpflichtung den Ehrenkodex des BVMS einzuhalten
  • keine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit
  • Unbescholtenheit und geordnete persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
  • einwandfreier Leumund
  • Einhaltung der vom BVMS vereinbarten Tarifverträge oder allgemeinverbindliche Tarifverträge

 

Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand. Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann binnen sechs Wochen schriftlich Einspruch eingelegt werden.

 

Über den Einspruch entscheidet der Ehrenrat.

 

Anträge erhalten Sie im Downloadbereich.

 

Folgende Nachweise sind bei der Anmeldung einzureichen:

 

Sicherheitsunternehmen

Sicherheitsschulen

Sicherheitstechnik

außerordentliche Mitglieder

ausgefüllter und rechtsverbindlich unterschriebener Mitgliedsantrag

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polizeiliches Führungszeugnis vom Inhaber/Geschäftsführer

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Handelsregisterauszug bei juristischen Personen und eingetragenen Unternehmen

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Erklärung zur Einhaltung der allgemeinverbindlichen Tariflöhne, bzw. des gesetzlichen Mindestlohnes

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Verpflichtung zur Einhaltung von geschlossenen Tarifverträgen zwischen dem BVMS und einer Gewerkschaft

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Gewerbeanmeldung

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Nachweis der Bewachungserlaubnis gemäß § 34a GewO

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Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt

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Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft

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Eigenerklärung, dass Sozialabgaben gezahlt sind und keine Außenstände bestehen

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Eigenerklräung, dass keine Insolvenzverfahren eröffnet oder anhängig sind

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Auszug aus dem Gewerbezentralregister

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Eigenerklärung Qualifikation der Dozenten gemäß Satzung

 

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Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle

 

 

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Scheuen Sie sich nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. 


Wir als BVMS sind für Sie da!